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    Handböller

    Was ist ein Handböller?
    Unsere Handböller sind keine Waffen wie oft irrtümlicherweise angenommen.
    Ein Handböller ist ein traditionelles Gerät zur Lärmerzeugung, das beim Schützenwesen, in Brauchtumsvereinen und bei festlichen Anlässen
    eingesetzt wird. Es handelt sich dabei um einen Vorderlader der mit Böllerpulver gefüllt wird. Beim Abfeuern erzeugt der Handböller durch die
    Verdämmung mit einem Korken einen lauten Knall – ein kraftvoller Schlag, der seit Jahrhunderten bei feierlichen Anlässen in Bayern als Zeichen der
    Freude, des Brauchtums und der Ehrerweisung gehört wird.
    Wir verwenden Handböller mit einem 20mm Rohrdurchmesser. Hier werden ~20gr Böllerpulver eingefüllt und das das Rohr anschließend mit einem
    Korken verdämmt.
    Das Rohr ist mit einem Zündkanal (Piston) verbunden. Auf dem Piston wird ein sog. Zündkapsel (mit Zündgel gefüllte Messingkapsel) aufgesetzt.
    Der Abzug löst die Zündkapsel aus und der Funke gelangt über den Piston zum Böllerpulver und entzündet dieses. Durch die Verdämmung des
    Rohrs entsteht der bekannte Knall.
    Der sichere Funktionstüchtigkeit des Handböllers muss alle 5 Jahre beim Beschussamt geprüft werden.

    Rechtliche Situation

    Da der Handböller keine Waffe im Sinne des WaffG darstellt, ist für den Böller an sich keine gesonderte Erlaubnis erforderlich.
    Der Umgang mit dem Böllerpulver wird im §27 SprengG geregelt. Zum Erwerben und dem Umgehen mit Böllerpulver ist eine Sachkundeprüfung und
    eine Sprengstofferlaubnis gem. §27 SprengG erforderlich.
    Böllerpulver ist eine Sonderform vom Schwarzpulver und weißt eine besondere Körnung auf.
    Die Sachkunde für den Handböller und den Umgang mit Böllerpulver wird in einem Lehrgang mit anschließender Prüfung abgelegt. Mit dieser
    Sachkundeprüfung, einer Unbedenklichkeitsbescheinigung und einem Bedürfnisnachweis (Mitgliedschaft in der Schützenkompanie
    Unterschleißheim) kann bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde eine Sprengstofferlaubnis beantragt werden.
    Diese Erlaubnis gilt für 5 Jahre und muss anschließend verlängert werden.

    Schütze in Bereitschaft Böller wird mit Schwarzpulver befüllt Böller wird mir Korken verdämmt Böller wird mit Korken verdämmt Böller wird mit Korken verdämmt Schütze kurz vor dem Schuss

      Historische Kanone

      Unsere historische Hinterladerkanone ist ein beeindruckendes Stück Traditions- und Militärgeschichte. Hinterlader bedeutet, dass die Kanone von
      hinten (am hinteren Ende des Rohres) geladen wird – im Gegensatz zu älteren Vorderlader-Kanonen, bei denen das Pulver und die Munition vorne
      eingeführt wurden. Diese Technik erlaubte schnelleres Nachladen und verbesserte Sicherheit beim Umgang.
      Die Kanone wird mit Kartuschen betrieben – das sind vorgefertigte Munitionseinheiten, die Schwarzpulver und Geschoss in einem praktischen
      Paket enthalten. So konnte die Kanone zügig und zuverlässig abgefeuert werden.
      Das Geschoss ist bei uns durch einen Korken ersetzt worden.
      Das Abfeuern funktioniert hier sehr ähnlich zum Handböller. Das Böllerpulver wird in die Kartusche gefüllt und anschließend mit einem Korken
      verdämmt. An der Kartusche wird ebenfalls eine Zündkapsel aufgebracht.
      Anschließend wird die fertiggeladene Kartusche von hinten in die Kanone eingeführt. Zum Schluss wird die Auslöseeinrichtung mit Abzugsleine an
      die Kanone angebracht. Durch Ziehen der Abzugsleine schlägt die Auslöseeinrichtung auf die Zündkapsel und entzündet das Böllerpulver. Durch die
      Verdämmung entsteht auch hier der laute Knall.
      Bei der Kanone muss nicht nur die Kanone alle fünf Jahre durch das Beschussamt auf sichere Funktionsweise geprüft werden. Die gilt auch für jede
      Kartusche, die verwendet wird.
      Unsere Kanone ist eine historische Salutkanone aus Rosenheim und ist um das Jahr 1875 gebaut worden.

      Rechtliche Situation

      Da die Kanone keine Waffe im Sinne des WaffG darstellt, ist für die Kanone an sich keine gesonderte Erlaubnis erforderlich.
      Der Umgang mit dem Böllerpulver wird im §27 SprengG geregelt. Zum Erwerben und dem Umgehen mit Böllerpulver ist eine Sachkund eprüfung und
      eine Sprengstofferlaubnis gem. §27 SprengG erforderlich.
      Böllerpulver ist eine Sonderform vom Schwarzpulver und weißt eine besondere Körnung auf.
      Die Sachkunde für die Kanone und den Umgang mit Böllerpulver wird in einem Lehrgang mit anschließender Prüfung abgelegt. Mit dieser
      Sachkundeprüfung, einer Unbedenklichkeitsbescheinigung und einem Bedürfnisnachweis (Mitgliedschaft in der Schützenkompanie
      Unterschleißheim) kann bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde eine Sprengstofferlaubnis beantragt werden.
      Diese Erlaubnis gilt für 5 Jahre und muss anschließend verlängert werden.

      Historische Kanone beim Anbringen des Zündhütchens Historische Kanone

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      © Schützenkomapnie Unterschleißheim e.V. 2025

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